1. Vorgenannte Angaben und Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2. Wir bemühen uns ständig, alle relevanten Daten, Fakten und Sachverhalte im Vorfeld einer Auftragsannahme gründlich abzuklären und zu prüfen. Für fahrlässig und / oder vorsätzlich gemachte falsche Angaben seitens unserer Auftraggeber können wir nicht haften; lediglich bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit unsererseits und / oder Vorsatz.
3. Käufer und Verkäufer erklären sich damit einverstanden, für die Nutzung unserer Dienstleistung (Nachweis zur Gelegenheit und / oder Vermittlung eines Kaufabschlusses jeweils ein Erfolgshonorar in Höhe von drei Prozent des notariell beurkundeten Kaufpreises zuzüglich der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer gemäss Rechnungssolldatum zu bezahlen.
4. Der Mieter erklärt sich einverstanden, für die Nutzung unserer Dienstleistung (Nachweis zur Gelegenheit und / oder Vermittlung eines Mietvertrages) ein Erfolgshonorar in Höhe von zwei Kaltmieten bei wohnwirtschaftlicher Nutzung, bzw. drei Kaltmieten bei gewerblicher Nutzung jeweils zuzüglich der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer gemäss Rechnungssolldatum zu bezahlen.
5. Sollte das Angebot bereits bekannt sein, muss dies binnen zwei Tagen angezeigt werden. Geschieht dies nicht und es kommt zu einem Kauf- bzw. Mietvertragsabschluss ist die Provision in voller Höhe zu leisten.
6. Wir sind berechtigt, alle zur Verfügung stehenden Medien, sowie Kollegen zur Bearbeitung einzuschalten.
7. Der Anspruch auf das Erfolgshonorar bleibt auch dann bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt oder aus irgendwelchen anderen Gründen aufgelöst wird.
8. Alle Angebote, Mitteilungen usw. sind im Interesse unserer Kunden streng vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte verpflichtet bei eventuellen Schäden zum Schadensersatz. Annahme des Angebotes sowie Aufnahme von Verhandlungen bedeuten Anerkennung der vorstehenden Bedingungen.
9. Salvatorische Klausel
Ist ein Bestandteil und / oder werden einzelne Bestandteile dieser Vereinbarungen, AGBs und / oder Verträge unwirksam, geändert oder ungültig, verlieren die anderen und / oder übrigen Bestandteile nicht ihre Gültigkeit. Vielmehr soll im Sinne der Vertragsvereinbarung entsprechendes neu vereinbart und / oder ergänzt werden.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aichach (Schwaben).
Aichach, 09. August 2006
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